Absolutes Rauchverbot auf unserem Parcours!

Thüringer Waldgesetz §12:

(3) Rauchen im Wald (auch auf Waldwegen) ist (ganzjährig) verboten.

 

Was aber absolut gar nicht geht ist, im Wald zu rauchen und seine Kippen liegen zu lassen.

Solches Verhalten wird von uns Bogenschützen zur Anzeige gebracht.

Außerdem behalten wir uns vor, Waldverschmutzern ein Parcoursverbot zu erteilen.

Generelles Rauchverbot auf dem Parcours